Allgemeine Geschäftsbedingungen der Egger Umzüge und Reinigung Services
Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Egger Umzüge und Reinigung gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als Stillschweigend anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Egger Umzüge und Reinigung Services. für den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen. Als Kunden gelten jegliche natürliche sowie juristische Personen, die mit Egger Umzüge und Reinigung einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese AGBs und die Vertragsdokumente , stellen die vollständige Vereinbarung dar. Abweichungen dieser AGBs, benötigen eine schriftliche Vereinbarung und müssen auf der Auftragsbestätigung schriftlich ersichtlich sein. Sie ersetzen alle vorherigen und schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
1.Pflichten der Firma Egger Umzüge und Reinigung
Egger Umzüge und Reinigung ist verpflichtet, angenommen Aufträge vertragsgemäss zu organisieren und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Egger Umzüge und Reinigung services bei Unkorrektheit der Objekten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunden ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den an Vorort festgestellten Daten, kann Egger Umzüge und Reinigung einen angemessenen Zuschlag verlangen.
3. Preise
Unsere Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 4 Sunden pro Umzugsauftrag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und Versicherung.
Vereinbarungen vorbehalten ,folgende Aufwände
. das Ein-und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Egger Umzüge und Reinigung vorgenommen werden müssen.
. das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonders viel Zeit in Anspruch nehmen.
. der Transport von Kühlschranken/Truhen von über 200kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100kg Eigengewicht
. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw
. der Mehraufwand für Gegenstände, der Transport durch Fenster oder Balkone zu erfolgen hat.
. für Auslandsumzüge Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen.
4. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:
. Grundreinigung der Küche ( Dampfabzug, Backofen, Kühlschranke, Küchenschranke etc)
. Badezimmer / Sanitäranlagen entkalken, reinigen und polieren.
. Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen /aussen polieren
. Türen , Türrahmen, Türgriffe, Einbauschranke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen.
. Waschmaschinen/ Tumbler, Balkon nur Besenrein, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen
. Abgabegarantie wenn im Vertrag/Offerte festgehalten.
4.1 Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:
Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrloch zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen, Polieren von Stein und Parkettböden uns spezielle Anbauten (z B Wintergarten)
5. Bezahlung
Umzüge sind am Umzugstag bar zu bezahlen. Reinigungen werden bei der Übergabe bar bezahlt. Zahlung mit Einzahlungsschein für sämtliche Dienstleistungen, können nur Rücksprache und im Einverständnis mit der Egger Umzüge und Reinigung erfolgen. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
6. Versicherung
Transportversicherung CHF 100,000 pro Umzug Betriebshaftpflichtversicherung CHF 5,000,000
7. Rücktritt des Auftraggebers
Bei Stornierung von bereits erteiltem Auftrag ( Umzüge , Reinigungen, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 25% der Vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Das gilt nicht für Terminverschiebung vom Auftrag.
8. Rücktritt des Auftragnehmers
Egger Umzüge und Reinigung kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
9. Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag festzuhalten. Allfällige Handänderungen erforderten gegenseitiges Visum.
10. Arbeitsaufwand
Unser mindset Stundenaufwand beträgt immer 4 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand, welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird.
11. Haftung
Egger Umzüge und Reinigung haftet nur für Schaden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Egger Umzüge haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet Egger Umzüge und Reinigung nur, wenn deren Ein und Auspacken durch seine eigenen oder vom ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung Egger Umzüge und Reinigung beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Egger Umzüge und Reinigung beginnt mit der Abnahme der Guter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
12. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen . Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und sind der Egger Umzüge und Reinigung innert 3 Tagen schriftlich mitzuteilen Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für dieser Mängel. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
13. Datenschutz
Daten, die Egger Umzüge zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet um die Anfrage schnellmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetz über den Daten (DSG Art . 235. 1) angewandt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz des Frachtführers als Gerichtsstand.